Reparaturbestätigung – Sicherer Nachweis für eine 
fachgerechte Instandsetzung

Im Rahmen der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall spielt die Reparaturbestätigung eine zentrale Rolle. Sie dient als rechtssicherer Nachweis, dass das beschädigte Fahrzeug vollständig und fachgerecht instandgesetzt wurde – unabhängig davon, ob die Reparatur in einer Werkstatt oder in Eigenleistung durchgeführt wurde.

 

Gerade bei der fiktiven Abrechnung, also wenn Sie sich den Schaden auszahlen lassen, verlangen viele Versicherungen eine 

Reparaturbestätigung, um bestimmte Ansprüche wie z. B. den Nutzungsausfall oder eine Abschlusszahlung überhaupt 

freizugeben. Ohne diesen Nachweis kann die Versicherung eine alternative Abrechnung auf Basis des 

Wiederbeschaffungsaufwands vornehmen – selbst wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits repariert haben.

 

Vor allem bei Fahrzeugen mit einem Reparaturkostenanteil von über 60–70 % des Wiederbeschaffungswertes neigen Versicherer dazu, von einem sogenannten unechten Totalschaden auszugehen. In diesen Fällen ersetzt die Versicherung nicht die 

Reparaturkosten, sondern zahlt lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. 


Mit einer professionellen Reparaturbestätigung schützen Sie sich vor dieser für Sie oft nachteiligen Abrechnung.

Zudem kann eine fehlende Bestätigung zu einem Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer führen. Ein solcher Eintrag wirkt sich negativ auf zukünftige Schadenmeldungen oder Versicherungswechsel aus. Mit der 

Reparaturbestätigung zeigen Sie: Das Fahrzeug wurde ordnungsgemäß instand gesetzt – und zwar dokumentiert.

 

Was wird in der Reparaturbestätigung erfasst?

Eine vollständige Reparaturbestätigung beinhaltet:

  • Fahrzeugdaten inkl. Kennzeichen, Fabrikat, Modell und FIN
  • Name und Anschrift des Halters
  • Besichtigungs- und Erstellungsdatum
  • Umfang und Qualität der Reparatur (z. B. fachgerecht, provisorisch, Teilreparatur)
  • Reparaturdauer (z. B. Anzahl der Tage oder Zeitraum)
  • Aussage über die vollständige Wiederherstellung
  • Aussagekräftige Fotodokumentation vor Ort

Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen notwendig sein – z. B. die Reparaturrechnung, Gutachten oder Fotos vom 

Schaden vor der Reparatur. Auch wenn kein ursprüngliches Gutachten vorliegt, kann eine Reparaturbestätigung unter 

bestimmten Voraussetzungen dennoch erstellt werden.

 

 

 

Wann ist eine Reparaturbestätigung sinnvoll?

  • Bei fiktiver Abrechnung (also ohne tatsächliche Reparaturkostenabrechnung)
  • Zur Geltendmachung von Nutzungsausfallentschädigung
  • Bei Teilregulierung oder offener Restzahlung durch die Versicherung
  • Zum Nachweis einer fachgerechten Instandsetzung
  • Um einen negativen HIS-Eintrag zu vermeiden
  • Bei späterem Verkauf als Nachweis über den reparierten Unfallschaden

 

 

 

Wenn Sie sich unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine Reparaturbestätigung notwendig oder sinnvoll ist, beraten wir Sie gerne individuell. 

 

Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung als unabhängige Kfz-Sachverständige – wir prüfen Ihr Fahrzeug sorgfältig, 

dokumentieren den Zustand professionell und erstellen eine rechtssichere Reparaturbestätigung.

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